Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 08.10.2010

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   OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10   

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OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2011,25475)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2011,25475)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2011,25475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Zulassung im Studiengang Management im Handel B. A. im ersten Fachsemester zum Wintersemester 2010/2011

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf vorläufige Zulassung im Studiengang Management im Handel B. A. im ersten Fachsemester zum Wintersemester 2010/2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Bei der getroffenen Ermessensentscheidung, die den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Anforderungen an die Ausübung des Stellendispositionsermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 -BVerwG 7 C 10.86 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34, S. 35f; Urt. v. 15.12.1989-BVerwG 7 C 15.88 - NVwZ-RR 1990, 349, 352) genügt, ist die sehr hohe Bewerbungsquote für die vier Studiengänge in der Lehreinheit I als in die Abwägung einzustellender Belang berücksichtigt worden.

    Bei der Ausübung des ihm eingeräumten Stellendispositionsermessens hat das Rektorat eine komplexe, von zahlreichen planerischen, haushaltsspezifischen und wissenschaftsbezogenen Wertungen und Abwägungen gekennzeichnete Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 und v. 15.12.1989 a.a.O.) über die kapazitätsrechtliche Zuweisung von Stellen zu treffen, bei der neben einer Vielzahl anderer Gesichtspunkte und Belange auch die der Hochschule in einem Verfahren zur Reakkreditierung von Studiengängen (§ 53 Abs. 4 BremHG) erteilten Auflagen in den Blick zu nehmen sind.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Bei der getroffenen Ermessensentscheidung, die den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Anforderungen an die Ausübung des Stellendispositionsermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 -BVerwG 7 C 10.86 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34, S. 35f; Urt. v. 15.12.1989-BVerwG 7 C 15.88 - NVwZ-RR 1990, 349, 352) genügt, ist die sehr hohe Bewerbungsquote für die vier Studiengänge in der Lehreinheit I als in die Abwägung einzustellender Belang berücksichtigt worden.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81

    Regellehrverpflichtung - Habilitierte wissenschaftliche Assistenten -

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Zu diesem "Erst-Recht-Schluss" gelangt der Senat vordem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 KapVO (Urteil vom 17.12.1982-7 C 99.81 u.a. - DVBI. 1983, 842 (844); vgl. auch Hess. VGH , Beschlussvom 26.11.1999 - 8 NC 2746/98 und Nds. OVG, Beschluss vom 21.04.2006 - 2 NB 348/05 - [...]), wonach der Vorschrift die Tendenz zukommt, tatsächliche Änderungen in der Datenbasis der Berechnung auch noch nach dem im Ermessen der Behörde liegenden Stichtag berücksichtigungsfähig zu machen, soweit sie sich wesentlich auswirken, wobei es nicht darauf ankommt, ob das bisherige Berechnungsergebnis zu Gunsten oder zu Lasten der Hochschule korrigiert werden muss.
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 8 NC 2746/98

    Kapazitätsberechnung: Studiengang Zahnmedizin - Lehrdeputat - Krankenversorgung

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Zu diesem "Erst-Recht-Schluss" gelangt der Senat vordem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 KapVO (Urteil vom 17.12.1982-7 C 99.81 u.a. - DVBI. 1983, 842 (844); vgl. auch Hess. VGH , Beschlussvom 26.11.1999 - 8 NC 2746/98 und Nds. OVG, Beschluss vom 21.04.2006 - 2 NB 348/05 - [...]), wonach der Vorschrift die Tendenz zukommt, tatsächliche Änderungen in der Datenbasis der Berechnung auch noch nach dem im Ermessen der Behörde liegenden Stichtag berücksichtigungsfähig zu machen, soweit sie sich wesentlich auswirken, wobei es nicht darauf ankommt, ob das bisherige Berechnungsergebnis zu Gunsten oder zu Lasten der Hochschule korrigiert werden muss.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2006 - 2 NB 348/05

    Erheblichkeit der Bekanntgabe einer eingetretenen wesentlichen Änderung von Daten

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Zu diesem "Erst-Recht-Schluss" gelangt der Senat vordem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 KapVO (Urteil vom 17.12.1982-7 C 99.81 u.a. - DVBI. 1983, 842 (844); vgl. auch Hess. VGH , Beschlussvom 26.11.1999 - 8 NC 2746/98 und Nds. OVG, Beschluss vom 21.04.2006 - 2 NB 348/05 - [...]), wonach der Vorschrift die Tendenz zukommt, tatsächliche Änderungen in der Datenbasis der Berechnung auch noch nach dem im Ermessen der Behörde liegenden Stichtag berücksichtigungsfähig zu machen, soweit sie sich wesentlich auswirken, wobei es nicht darauf ankommt, ob das bisherige Berechnungsergebnis zu Gunsten oder zu Lasten der Hochschule korrigiert werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 15 E 1153/09

    Aufhebung eines Akkreditierungsbescheids zu einem Studiengang wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
    Dabei ist die rechtliche Einordnung des Akkreditierungsverfahrens als Beleihung oder privatrechtliches Rechtsverhältnis (vgl. dazu: Lege, JZ 2005, 698; Heitsch, DÖV 2007, 770; Mager, VBlBW 2009, 9; S. Meyer, DÖV 2010, 475 und NVwZ 2010, 1010; OVG Münster, B. v. 13.11.2009-15 E 1153/09-juris; VG Arnsberg , Vorlagebeschluss v. 16.04.2010- 12 K 2689-juris) unerheblich, entscheidend ist allein, dass das Verfahren auf Grund einer gesetzlichen Regelung erfolgt.
  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Unter Hinweis auf eine Gegenmeinung (Pautsch, WissR 2005, S. 200 ) und im Einklang mit dem Obergericht (OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2009 - 15 E 1153/09 -, juris, Rn. 8; offen gelassen von OVG Bremen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 B 327/10 -, juris, Rn. 19) sowie zahlreichen Stimmen aus der Fachliteratur (insbesondere Heitsch, WissR 2009, S. 136 ; Lege, JZ 2005 S. 698 ) ist das Gericht in seiner Auslegung von § 7 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Satz 6 HG NRW a.F. vertretbar davon ausgegangen, dass die im Ausgangsverfahren tätige Akkreditierungsagentur wie eine Behörde handelte, der dazu nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 und 2 AkkStiftG durch den Akkreditierungsrat als Organ der öffentlich-rechtlichen Stiftung diese Befugnis verliehen worden sei.
  • VG Bremen, 15.01.2021 - 7 V 1917/20

    Numerus-clausus-Verfahren, Psycho BA - Anteilquote; CNW; horizontale

    Wesentliche Änderungen sind solche, die sich auf die Anzahl der Studienplätze auswirken, wobei es nicht darauf ankommt, ob das bisherige Berechnungsergebnis zugunsten oder zu Lasten der Hochschule korrigiert werden muss (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 99.81 -, Rn. 20, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2011 - 2 B 327/10 -, Rn. 12, juris).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 08.10.2010 - 2 B 327/10   

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https://dejure.org/2010,42122
VG Göttingen, 08.10.2010 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2010,42122)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08.10.2010 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2010,42122)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 2 B 327/10 (https://dejure.org/2010,42122)
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Wird zitiert von ...

  • VG Göttingen, 14.10.2010 - 2 B 333/10

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, vorläufiger

    Selbst wenn ihre Söhne, die Kläger in den vor der beschließenden Kammer anhängigen Verfahren 2 A 4/10 und 2 A 291/10, in ihre Heimat Armenien zurückkehren müssten, wären sie für die Antragstellerin kein familiärer Halt, denn sie müssten dort ihren Wehrdienst ableisten (vgl. das am 21. September 2010 ergangene Urteil der Kammer im Verfahren 2 A 4/10 und den Beschluss vom 8. Oktober 2010 im Verfahren 2 B 327/10).
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